Fußball

SHFV ändert, hilft und teilt ein

Thomas Bleicher
05. Juni 2020, 10:20 Uhr

Nach Möglichkeit rollt der Ball ab September wieder. Archivfoto

Flensburg. Das Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) hat am Donnerstag in der 4. ordentlichen Sitzung des Jahres 2020 mehrere Beschlüsse zu Änderungen und Anpassungen in den Ordnungen des SHFV gefasst. Dabei handelt es sich größtenteils um Beschlüsse, die den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Fußballspielbetrieb in Schleswig-Holstein Rechnung tragen. Dies teilte der Verband am späten Donnerstagabend in einer Presseerklärung mit. Dort heißt es:
»Die heute gefassten Beschlüsse umfassen einerseits die Änderungen der SHFV-Spielordnung zur Wertung der Spielzeit 2019/20, die das Präsidium bereits in seiner Sitzung vom 9. Mai 2020 als Grundsatzentscheidung festgelegt hatte. Somit wurde etwa die Möglichkeit der Wertung einer Saison nach der Quotientenregelung unter bestimmten Voraussetzungen durch das Präsidium in die Spielordnung aufgenommen.«

Auch die am 9. Mai festgelegten Regelungen hinsichtlich Auf- und Abstiegsregelungen wurden in der Spielordnung verankert. Nach dem Saisonabbruch war u. a. festgelegt worden, dass es keine Absteiger geben wird.

Weiter steht in der Mittelung: 
»Darüber hinaus wurden weitere Anträge bewilligt, die vor dem Hintergrund der Corona-Situation eingebracht wurden.
Einige Anpassungen betreffen den Schiedsrichterbereich. So entschied das Präsidium etwa Änderungen der SHFV-Spielordnung hinsichtlich der Sanktionen gemäß Paragraph 9. Für die Spielzeit 2020/21 werden Punktabzüge wegen eines etwaigen Unterschreitens des Schiedsrichter-Solls ausgesetzt – Ordnungsgelder bleiben davon unberührt. Die Änderung gilt ausdrücklich nur für die kommende Spielzeit und berührt deswegen nicht die künftige Neuregelung des Paragraphen 9, die derzeit durch den „Arbeitskreis Paragraph 9“ entwickelt wird und ab der Spielzeit 2021/22 in Kraft treten soll. Die Schiedsrichterordnung wird unter anderem dahingehend angepasst, dass die bisher gültigen Mindestanforderungen hinsichtlich zu absolvierender Lehrabende und zu leistender Einsätze für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für die Spielzeit 2019/20 ausgesetzt werden.«
Im Jugendbereich entschied das SHFV-Präsidium, dass Spielgemeinschaften künftig im Bereich der A- bis C-Jugend bis zu drei (statt bisher zwei) Mannschaften melden können. In der D-Jugend sowie jüngeren Altersklassen können Mannschaften von Spielgemeinschaften in unbegrenzter Zahl angemeldet werden.
Bereits Ende März hatte das Präsidium entschieden, zur wirtschaftlichen Entlastung der Vereine die für die Rückrunde der Saison 2019/20 geleisteten Schiedsrichterpauschalen zurückzuzahlen, die für die Saison 2020/21 vorgesehene Anhebung der Nenngelder und Spielabgaben auszusetzen sowie bei Zahlungsrückständen gegenüber dem SHFV von sofortigen Sanktionen in Form von Nichtzulassungen von Mannschaften zum Spielbetrieb abzusehen. 
Zusätzlich entschied das Präsidium, dass auch der für die Saison 2020/21 vorgesehene zweiprozentige Anstieg der Honorar- und Kostenvergütungen für Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten und Schiedsrichterbeobachter ausgesetzt wird. Zudem ermöglicht das SHFV-Präsidium durch eine Anpassung von Paragraph 2, Ziffer 7 der SHFV-Spielordnung für das Jahr 2020 die Begleichung von Rückständen gegenüber dem SHFV in Form einer Ratenzahlung. Zusätzlich werden die von den Vereinen für die Spielzeit 2019/20 geleisteten Spielabgaben gemäß der Zahl nicht zur Austragung gekommener Spiele anteilig zurückgezahlt.
Die Saison 2020/21 soll nach Wunsch des SHFV weiterhin ab dem 1. September 2020 gespielt werden. Damit dies umgesetzt werden kann, steht der SHFV nach wie vor im ständigen Austausch mit den zuständigen Behörden. Sobald ein konkretes Datum für den Saisonstart steht, wird dies veröffentlicht. Danach erfolgt ebenfalls die Zusammensetzung der einzelnen Staffeln.
Der Herrenspielausschuss konnte immerhin schon die vorläufige Einteilung der Spielklassenebenen im Herrenbereich vornehmen. Die Tabellen finden Sie hier

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